Wir hinterlassen heute nicht nur ein Haus, ein Konto und einen Ordner mit Dokumenten – wir hinterlassen auch ein umfangreiches digitales Leben: E-Mail-Postfächer, Cloud-Speicher mit Fotos, Social-Media-Profile, Streaming-Abonnements, Online-Banking-Zugänge und vieles mehr. Was passiert mit all diesen Daten, wenn wir sterben? Und was können wir heute tun, um unseren Angehörigen unnötige Schwierigkeiten zu ersparen?
Die rechtliche Ausgangslage in Deutschland
In Deutschland gilt: Das digitale Erbe folgt grundsätzlich denselben Regeln wie das materielle Erbe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2018 entschieden (Az. III ZR 183/17), dass ein E-Mail-Konto – wie alle anderen Vertragsrechte – auf die Erben übergeht. Erben treten damit in die Vertragsbeziehung mit dem Anbieter ein und haben im Grundsatz Anspruch auf Zugang zu den Daten.
In der Praxis ist der Zugang jedoch alles andere als einfach: Anbieter verlangen oft aufwendige Nachweise, haben eigene Verfahren für Todesfälle und agieren in diesem Bereich uneinheitlich. Ohne Vorbereitung können Angehörige Monate auf den Zugang warten – oder ihn ganz verwehrt bekommen.
Konten-Inventar: Wissen, was vorhanden ist
Der erste Schritt zur Regelung des digitalen Nachlasses ist eine Bestandsaufnahme aller relevanten Konten. Dazu gehören:
- E-Mail-Konten (beruflich und privat)
- Cloud-Speicher (Google Drive, iCloud, Dropbox, NAS-Zugänge)
- Social-Media-Profile (Facebook, Instagram, X/Twitter, LinkedIn)
- Online-Banking und Bezahldienste (PayPal, Kreditkartenportale)
- Streaming- und Abonnementdienste (Netflix, Spotify, Amazon)
- Behördliche Online-Konten (ELSTER, BundID, Rentenversicherung)
- Domains und Webhosting (falls vorhanden)
Halten Sie diese Liste aktuell und hinterlegen Sie sie an einem sicheren, für Vertrauenspersonen zugänglichen Ort – nicht auf dem eigenen Rechner, den die Erben vielleicht nicht öffnen können.
Passwort-Manager mit Notfallzugang
Ein Passwort-Manager ist das Herzstück einer guten digitalen Nachlassplanung. Anstatt Zugangsdaten auf Papier zu notieren (die veralten oder verloren gehen), ermöglichen moderne Passwort-Manager Notfall- oder Nachlasszugänge:
- Bitwarden: Bietet eine „Emergency Access"-Funktion. Sie können einer Vertrauensperson dauerhaft oder zeitverzögerten Zugang gewähren. Nach Ablauf einer selbstgewählten Wartefrist (z. B. 7 Tage) erhält die Person Lesezugriff – Sie können den Zugang in dieser Zeit noch ablehnen.
- 1Password: Hat eine ähnliche Funktion, mit der Familienmitglieder innerhalb eines gemeinsamen Tresors Zugang erhalten.
- KeePassXC: Kein eingebauter Notfallzugang, aber die Datenbankdatei kann in einem Tresor oder versiegelten Umschlag hinterlegt werden.
Hinterlegen Sie das Master-Passwort des Passwort-Managers getrennt und sicher – zum Beispiel in einem Brief beim Notar oder in einem Bankschließfach.
Schriftliche Anweisungen hinterlassen
Eine Liste von Konten und Passwörtern allein reicht nicht. Viele Angehörige wissen nicht, was sie mit dem Zugang anfangen sollen. Legen Sie daher schriftliche Anweisungen bei:
- Welche Konten sollen gelöscht werden?
- Welche sollen in einen Gedenkzustand versetzt werden (z. B. Facebook)?
- Welche digitalen Dateien (Fotos, Dokumente, Videos) sollen gesichert und aufbewahrt werden?
- Gibt es aktive Abonnements, die gekündigt werden müssen?
- Sollen Domänen oder Websites weitergeführt oder abgeschaltet werden?
Solche Anweisungen können einem Testament beigelegt oder separat als „Digitales Testament" formuliert werden. Sie sind rechtlich nicht bindend wie ein klassisches Testament, aber eine enorme praktische Hilfe für die Hinterbliebenen.
Anbieter-Werkzeuge für den Todesfall
Manche der großen Plattformanbieter haben inzwischen eigene Mechanismen für den Todesfall eingerichtet:
- Google Inaktiver-Konto-Manager: Sie können festlegen, was mit Ihrem Google-Konto (Gmail, Google Drive, Fotos) passiert, wenn es über einen definierten Zeitraum inaktiv war. Optionen: bestimmte Kontakte informieren und/oder Daten löschen. Einstellungen unter „myaccount.google.com → Daten und Datenschutz → Inaktiver-Konto-Manager".
- Apple Nachlasskontakt: Seit iOS 15.2 / macOS Monterey können Sie bis zu fünf Nachlasskontakte bestimmen, die nach Ihrem Tod auf iCloud-Daten zugreifen können. Der Kontakt erhält einen digitalen Zugangsschlüssel, der zusammen mit einer Sterbeurkunde aktiviert wird.
- Facebook Gedenkzustandskontakt: Sie können eine Vertrauensperson bestimmen, die Ihren Facebook-Account nach Ihrem Tod verwaltet. Der Account kann in einen Gedenkzustand versetzt werden, in dem Freunde weiterhin kondolieren können.
- Microsoft / LinkedIn: Bieten Verfahren zur Kontosperrung oder Löschung auf Antrag der Angehörigen, erfordern jedoch Nachweise (Sterbeurkunde, Vollmacht).
Diese Werkzeuge sollten jetzt eingerichtet werden, nicht erst im Ernstfall.
Lokales Backup: Das Erbe, das Erben wirklich nutzen können
Cloud-Zugänge können im Todesfall gesperrt werden, Anbieter können ihre Dienste einstellen, und bürokratische Hürden können den Zugang monatelang verzögern. Ein lokales Backup auf einer externen Festplatte, das Sie Ihren Angehörigen physisch hinterlassen, ist daher oft der zuverlässigste Weg, um wichtige Erinnerungen – Fotos, Videos, Dokumente – zu sichern.
Empfehlungen für das Nachlass-Backup:
- Regelmäßig aktualisieren (mindestens einmal jährlich, besser quartalsweise)
- Klare Bezeichnung des Mediums: „Familienfotos und wichtige Dokumente – Stand [Datum]"
- An einem Ort aufbewahren, den die Vertrauensperson kennt (Tresor, Bankschließfach, sichere Schublade)
- Dateien in gängigen Formaten ablegen (JPEG für Fotos, PDF für Dokumente), keine proprietären Formate ohne Hinweis auf die nötige Software
Fazit
Digitaler Nachlass ist kein Thema, das man auf später verschieben sollte. Die gute Nachricht: Mit wenigen gezielten Maßnahmen – einem Konten-Inventar, einem Passwort-Manager mit Notfallzugang, eingerichteten Anbieter-Werkzeugen und einem lokalen Backup – lässt sich das digitale Erbe so ordnen, dass Angehörige nicht vor einem unlösbaren Puzzle stehen.
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